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   BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96   

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https://dejure.org/1996,3463
BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96 (https://dejure.org/1996,3463)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1996 - 7 C 38.96 (https://dejure.org/1996,3463)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1996 - 7 C 38.96 (https://dejure.org/1996,3463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Verkauf eines Grundstücks unter staatlichem Druck - Übergang von ehemals volkseigenem Vermögen auf eine Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Klagerecht der Gemeinde gegen einen vermögensrechtlichen Rückübertragungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
    Sie rügt die Verneinung ihrer Klagebefugnis als bundesrechtswidrig und verweist dazu auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -, Der Beklagte tritt dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV die Vorschriften des Vermögensgesetzes unberührt läßt.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
    Der Umstand, daß gemeindliches Eigentum mangels "grundrechtstypischer Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]) nicht durch die grundrechtliche Eigentumsgewährleistung verbürgt ist, ändert nichts daran, daß die geltende Rechtsordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, privates Eigentum innezuhaben; zugleich wird damit dieses Eigentum nach Maßgabe seiner Ausgestaltung durch den Gesetzgeber wehrfähig, auch wenn es gegenüber staatlichen Eingriffen keinen grundrechtlichen Schutz genießt.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gemeindliches Eigentum entsprechend seiner einfachrechtlich bestimmten Gestalt ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 97, 143 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV die Vorschriften des Vermögensgesetzes unberührt läßt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 455/01

    "Förderung der Familie" gezahltes Kindergeld; Frage der Weitergabe des Geldes an

    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerade nicht auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder andere Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen,(vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82, 100, und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24) und allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsplanung, nicht aber der - gesetzlich gebundenen - Leistungserbringung an den Hilfe Suchenden besteht eine Dispositionsfreiheit der beteiligten Sozialhilfeträger, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes schutzwürdig sein könnte.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 1909/00

    Anspruch auf die Erstattung aufgewendeter Sozialhilfekosten; Rechte und Pflichten

    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerade nicht auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder andere Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24, und allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsplanung, nicht aber der - gesetzlich gebundenen - Leistungserbringung an den Hilfe Suchenden besteht eine Dispositionsfreiheit der beteiligten Sozialhilfeträger, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes schutzwürdig sein könnte, so dass es gerechtfertigt erscheint, eine etwaige Rückwirkung an weniger strenge Voraussetzungen zu knüpfen.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 29.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde in offenen Vermögensfragen;

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 48.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393 = ZOV 1996, 371, vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG die Vorschriften des Vermögensgesetzes durch eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV unberührt bleiben.
  • BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00

    Streit über den Umfang von Erstattungsleistungen durch Sozialhifeträger;

    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerade nicht auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder andere Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24, und allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsplanung, nicht aber der - gesetzlich gebundenen - Leistungserbringung an den Hilfe Suchenden besteht eine Dispositionsfreiheit der beteiligten Sozialhilfeträger, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes schutzwürdig sein könnte, so dass es gerechtfertigt erscheint, eine etwaige Rückwirkung an weniger strenge Voraussetzungen zu knüpfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4983/00

    Streit über den Umfang von Erstattungsleistungen durch einen Sozialhilfeträger;

    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerade nicht auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder andere Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24, und allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsplanung, nicht aber der - gesetzlich gebundenen - Leistungserbringung an den Hilfe Suchenden besteht eine Dispositionsfreiheit der beteiligten Sozialhilfeträger, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes schutzwürdig sein könnte, so dass es gerechtfertigt erscheint, eine etwaige Rückwirkung an weniger strenge Voraussetzungen zu knüpfen.
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